Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB – Veranstaltungen / Ticketkauf (B2C)
Stand 04/2026
Konzertagentur Piekert GmbH, Moränenweg 90, 38228 Salzgitter
Geschäftsführer: Fabian Piekert
Tel.: 05341-2884440
mail@piekert.de
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für den Erwerb von Eintrittskarten sowie den Besuch von Veranstaltungen der Konzertagentur Piekert GmbH (nachfolgend „Veranstalter“).
Der Ticketverkauf erfolgt über externe Anbieter (z. B. Eventim, Reservix), Vorverkaufsstellen sowie ggf. über die Abendkasse.
2. Vertragsverhältnis
2.1. Mit dem Erwerb eines Tickets kommt ein Vertrag ausschließlich zwischen dem Ticketkäufer und dem Veranstalter zustande.
2.2. Ticketanbieter handeln als Vermittler im Namen des Veranstalters.
3. Vertragsschluss und Zahlung
3.1. Der Vertrag kommt mit Bestätigung des Kaufs zustande.
3.2. Mit der Bestellung eines Tickets verpflichtet sich der Käufer zur Abnahme und vollständigen Bezahlung.
3.3. Tickets bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Veranstalters und berechtigen erst danach zum Eintritt.
3.4. Der Veranstalter ist berechtigt, Ticketkäufe ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3.5. Bei technischen Fehlern, insbesondere Überbuchungen, ist der Veranstalter berechtigt, Tickets zu stornieren und den Ticketpreis zu erstatten.
4. Ticketprüfung und Nutzung
4.1. Der Käufer ist verpflichtet, Tickets unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit zu prüfen.
4.2. Reklamationen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen geltend zu machen, soweit dem Käufer dies zumutbar ist.
4.3. Ein Ticket gilt ausschließlich für die aufgedruckte Veranstaltung und verliert danach seine Gültigkeit.
4.4. Eintrittskarten sind grundsätzlich übertragbar und berechtigen den jeweiligen Inhaber zum Besuch der Veranstaltung. Der jeweilige Inhaber des Tickets ist zur Ausübung der sich aus dem Ticket ergebenden Rechte berechtigt. Der Veranstalter ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis der Inhaberschaft zu verlangen. Der Veranstalter ist berechtigt, mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Ticketinhaber zu leisten.
5. Weiterverkauf von Tickets
5.1. Der gewerbliche Weiterverkauf von Tickets ist untersagt.
5.2. Tickets dürfen nicht zu einem höheren Preis als dem Originalpreis weitergegeben werden.
5.3. Der Weiterverkauf im unmittelbaren Umfeld der Veranstaltungsstätte ist untersagt.
5.4. Bei Verstoß verliert das Ticket seine Gültigkeit ohne Anspruch auf Rückerstattung.
5.5. Der Veranstalter ist berechtigt, bei Verstößen eine Vertragsstrafe von bis zu 500 € pro Ticket zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6. Personalisierte Tickets
6.1. Bei personalisierten Tickets ist nur die benannte Person zum Einlass berechtigt.
6.2. Der Veranstalter kann einen Identitätsnachweis verlangen.
7. Verlust und Missbrauch
7.1. Bei Verlust besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung.
7.2. Der Ticketinhaber ist verpflichtet, Tickets vor Missbrauch zu schützen.
7.3. Unerlaubte Vervielfältigung führt zum Verlust der Zutrittsberechtigung.
8. Kein Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.
9. Einlass und Hausrecht
9.1. Zutritt erfolgt nur mit gültigem Ticket.
9.2. Der Veranstalter übt das Hausrecht aus und kann Personen den Zutritt verweigern oder sie von der Veranstaltung ausschließen.
10. Sicherheitsbestimmungen / Mitnahme von Gegenständen
10.1. Die Mitnahme von Speisen und Getränken auf das Veranstaltungsgelände ist grundsätzlich untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, entsprechende Kontrollen beim Einlass durchzuführen und mitgebrachte Speisen und Getränke zu untersagen oder einzuziehen. Ausnahmen gelten nur, soweit diese aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich sind oder ausdrücklich durch den Veranstalter gestattet wurden. Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatz besteht nicht.
10.2. Das Mitführen von Taschen und Rucksäcken ist nur bis zu einer maximalen Größe von DIN A4 (ca. 21 x 29,7 cm) zulässig. Größere Taschen, Rucksäcke oder Gepäckstücke dürfen nicht mit auf das Veranstaltungsgelände gebracht werden.
10.3. Der Veranstalter ist berechtigt, aus Sicherheitsgründen weitere Gegenstände zu untersagen.
10.4. Der Veranstalter ist berechtigt, Einlasskontrollen durchzuführen und Besuchern den Zutritt zu verweigern, wenn verbotene Gegenstände mitgeführt werden.
10.5. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises besteht in diesen Fällen nicht.
11. Programmänderungen
11. Programmänderungen
11.1. Änderungen im Programm, Line-up, Ablauf oder bei den Zeiten bleiben vorbehalten, soweit sie für den Besucher zumutbar sind.
11.2. Eine Rückgabe oder Rückerstattung von Tickets ist ausgeschlossen, soweit die Änderung für den Besucher zumutbar ist.
11.3. Bei wesentlichen Änderungen, insbesondere dem Ausfall eines angekündigten Hauptkünstlers ohne gleichwertigen Ersatz, ist der Besucher berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und eine Rückerstattung gemäß den Regelungen in Ziffer 14 zu verlangen.
11.4. Ob eine Änderung wesentlich ist, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls.
12. Absage und Verlegung von Veranstaltungen
12.1. Bei Verlegung behalten Tickets ihre Gültigkeit für den Ersatztermin.
12.2. Alternativ kann eine Rückerstattung gemäß Ziffer 14 erfolgen.
12.3. Eine Rückerstattung erfolgt ausschließlich über die ursprüngliche Verkaufsstelle, sofern der Ticketkauf über einen externen Anbieter erfolgte.
13. Abbruch von Veranstaltungen
13.1. Wird eine Veranstaltung nach Beginn abgebrochen, entscheidet der Veranstalter unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls, ob und in welcher Höhe eine Rückerstattung erfolgt.
13.2. Ein Anspruch auf vollständige Rückerstattung besteht in der Regel nicht, wenn ein wesentlicher Teil der Veranstaltung bereits durchgeführt wurde.
13.3. Ein wesentlicher Teil liegt insbesondere vor, wenn der Hauptkünstler aufgetreten ist oder ein vergleichbarer Anteil der Veranstaltung erbracht wurde.
14. Rückerstattungen
14.1. Rückerstattungen erfolgen ausschließlich in Höhe des Ticketpreises einschließlich Vorverkaufs- und Systemgebühren, soweit ein Rückerstattungsanspruch besteht. Bei teilweiser Rückerstattung erfolgt diese anteilig entsprechend der Entscheidung des Veranstalters gemäß Ziffer 12 und Ziffer 13.
14.2. Nicht erstattet werden zusätzliche Gebühren, insbesondere Buchungsgebühren, Servicegebühren oder Versandkosten, die durch externe Ticketanbieter erhoben wurden.
14.3. Rückerstattungen erfolgen ausschließlich unbar auf ein europäisches Bankkonto (SEPA-Überweisung). Voraussetzung ist die vollständige Übermittlung der erforderlichen Daten durch den Anspruchsberechtigten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse sowie IBAN).
14.4. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht ausschließlich für den jeweiligen Inhaber des Tickets zum Zeitpunkt der Geltendmachung.
14.5. Der Veranstalter ist berechtigt, mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Ticketinhaber zu leisten. Der Veranstalter ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis der Inhaberschaft zu verlangen. Als Nachweis können insbesondere das Originalticket, eine elektronische Ticketkopie (z. B. PDF oder Mobile Ticket), eine Buchungsbestätigung oder sonstige geeignete Unterlagen verlangt werden. Die Übermittlung kann nach Wahl des Veranstalters in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen. In begründeten Einzelfällen kann der Veranstalter die Vorlage des Originaltickets verlangen. Etwaige Kosten für die Übermittlung von Nachweisen trägt der Anspruchsteller.
14.6. Rückerstattungen im Falle eines Abbruchs richten sich nach den Regelungen in Ziffer 13.
15. Open-Air-Veranstaltungen
15.1. Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt, sofern keine Sicherheitsbedenken bestehen.
15.2. Witterungsbedingte Beeinträchtigungen stellen grundsätzlich keinen Mangel der Veranstaltung dar.
15.3. Bei Open-Air-Veranstaltungen kann es aufgrund von Witterungseinflüssen zu Einschränkungen, Unterbrechungen oder Abbrüchen kommen.
15.4. Der Besucher erkennt an, dass witterungsbedingte Einflüsse grundsätzlich zum allgemeinen Lebensrisiko gehören und keinen Anspruch auf vollständige Rückerstattung begründen.
15.5. Im Falle eines Abbruchs entscheidet der Veranstalter unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls, insbesondere des bereits erbrachten Veranstaltungsanteils und der aufgetretenen Programmpunkte, über Art und Höhe einer etwaigen Rückerstattung.
15.6. Ein Anspruch auf vollständige Rückerstattung besteht in der Regel nicht, wenn ein wesentlicher Teil der Veranstaltung bereits durchgeführt wurde, insbesondere wenn der Hauptkünstler aufgetreten ist oder die Veranstaltung bereits über einen erheblichen Zeitraum stattgefunden hat.
16. Haftung
16.1. Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
16.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
16.3. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertrauen darf.
16.4. Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
16.5. Eine Haftung für eingebrachte Sachen des Besuchers besteht nicht, soweit dem Veranstalter kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
17. Jugendschutz
17.1. Für den Besuch der Veranstaltungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
17.2. Der Veranstalter ist berechtigt, Altersnachweise zu verlangen und den Zutritt zu verweigern, wenn ein entsprechender Nachweis nicht erbracht wird.
17.3. Der Veranstalter ist berechtigt, für einzelne Veranstaltungen oder Veranstaltungsbereiche aus Gründen des Jugendschutzes, der Sicherheit oder des Veranstaltungskonzepts Altersbeschränkungen festzulegen.
17.4. Der Zutritt von Kindern und Jugendlichen kann insbesondere bei Veranstaltungen mit erhöhtem Lautstärkepegel, großen Menschenansammlungen oder besonderen Gefahrenlagen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
17.5. Eine Begleitung durch eine erziehungsberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person begründet keinen Anspruch auf Zutritt, sofern der Veranstalter eine Altersbeschränkung festgelegt hat.
17.6. Die entsprechenden Regelungen werden dem Besucher vorab bekannt gegeben.
17.7. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht, wenn der Zutritt aufgrund von Verstößen gegen Jugendschutzbestimmungen oder festgelegte Altersbeschränkungen verweigert wird.
18. Bild- und Tonaufnahmen des Veranstalters
18.1. Im Rahmen der Veranstaltung können Bild- und Tonaufnahmen durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Dritte erstellt werden.
18.2. Die Aufnahmen können insbesondere zur Berichterstattung, Dokumentation sowie zu Werbe- und Marketingzwecken in allen bekannten Medien (z. B. Internet, Social Media, Print, Video) verwendet werden.
18.3. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse des Veranstalters an Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation) sowie ergänzend ggf. auf Grundlage einer Einwilligung.
18.4. Mit Betreten der Veranstaltungsstätte erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass Aufnahmen, auf denen er erkennbar abgebildet ist, zu den vorgenannten Zwecken unentgeltlich verwendet werden dürfen, soweit keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen entgegenstehen.
18.5. Sofern berechtigte Interessen des Besuchers im Einzelfall überwiegen, kann der Nutzung widersprochen werden. Der Widerspruch ist vor Ort gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.
19. Foto-, Video- und Tonaufnahmen durch Besucher
19.1. Die Anfertigung von Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen durch Besucher ist ausschließlich zu privaten Zwecken und nur mit einfachen Aufnahmegeräten (z. B. Smartphones) gestattet.
19.2. Jegliche gewerbliche Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe solcher Aufnahmen, insbesondere in sozialen Netzwerken oder auf sonstigen Plattformen, ist ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters untersagt.
19.3. Die Verwendung von professionellen Aufnahmegeräten sowie die Erstellung umfangreicher Videoaufnahmen kann durch den Veranstalter untersagt werden.
19.4. Bei Verstößen ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen und die Löschung der Aufnahmen zu verlangen.
19.5. Der Veranstalter ist berechtigt, bei schuldhaften Verstößen eine Vertragsstrafe von bis zu 250 € je Verstoß zu verlangen, es sei denn, der Besucher weist nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
20. Tournee-Regelung
Bei Veranstaltungsreihen oder Tourneen gelten alle Termine als eigenständige Veranstaltungen.
Änderungen einzelner Termine berechtigen nicht zur Änderung oder Rückgabe von Tickets anderer Termine.
21. Verkauf von Speisen und Getränken
Der Verkauf von Getränken kann durch externe Dienstleister erfolgen. Es gelten deren jeweilige Geschäftsbedingungen.
22. Datenschutz
22.1. Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO.
22.2. Soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist, werden personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben, insbesondere an Ticketdienstleister, Zahlungsanbieter, Veranstaltungsstätten, Sicherheitsdienste oder sonstige Erfüllungsgehilfen.
22.3. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung erfolgt nur, sofern eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder eine Einwilligung des Betroffenen vorliegt.
22.4. Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft, Empfänger und den Zweck der Verarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch.
22.5. Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zur Speicherdauer sowie zu den Betroffenenrechten, sind in der Datenschutzerklärung des Veranstalters einsehbar.
23. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Salzgitter, soweit gesetzlich zulässig.
24. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
AGB – Veranstaltungstechnik (B2B)
Stand 04/2026
Konzertagentur Piekert GmbH, Moränenweg 90, 38228 Salzgitter
Geschäftsführer: Fabian Piekert
Tel.: 05341-2884440
mail@piekert.de
1. Geltungsbereich
1.1. Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2. Sie gelten für alle Verträge und die damit verbundenen Leistungen im Bereich Veranstaltungstechnik und Eventdienstleister der Konzertagentur Piekert GmbH (nachfolgend „Agentur“).
1.3. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt.
2. Vertragsabschluss
2.1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Verträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung oder Leistungserbringung zustande.
2.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, gleichwertige oder technisch vergleichbare Komponenten einzusetzen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher USt.
3.2. Es gelten ausschließlich die im Angebot bestätigten Preise.
3.3. Zahlungsmodalitäten:
• 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung (sofort fällig)
• 50 % Restzahlung spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn
3.4. Bei kurzfristigen Aufträgen (<7 Tage) ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
3.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen bei ausbleibender Zahlung vollständig zu verweigern.
3.6. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht rechtskräftig festgestellt ist.
3.7. Verzugsfolgen:
• Verzugszinsen: 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz
• Mahn- und Inkassokosten trägt der Auftraggeber
4.. Arbeitszeit / Überstunden / Nachtarbeit
4.1. Ein regulärer Arbeitstag eines Veranstaltungstechnikers umfasst maximal 10 Stunden (inkl. Auf- und Abbau sowie Pausen).
4.2. Arbeitszeiten darüber hinaus gelten als Mehrarbeit und werden gesondert mit berechnet.
4.3. Zuschläge:
• Überstunden (ab der 11. Stunde): 69,- EUR
• Nachtarbeit (00:00 – 06:00 Uhr): +50 %
• Feiertage: +50 %
4.4. Maßgeblich ist die tatsächlich angefallene Arbeitszeit gemäß Einsatzprotokoll.
4.5. Wartezeiten, Verzögerungen oder Unterbrechungen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, gelten als voll vergütungspflichtige Arbeitszeit.
4.6. Mindestabrechnung pro eingesetzter Person: 5 Stunden, unabhängig von der tatsächlichen Einsatzdauer.
5. Stornierung / Rücktritt
5.1 Ein Rücktritt ist nur schriftlich möglich.
5.2 Es gelten folgende Stornopauschalen (vom Gesamtauftragswert):
• bis 30 Tage vorher: 30 %
• bis 14 Tage vorher: 60 %
• bis 7 Tage vorher: 80 %
• unter 7 Tage: 100 %
5.3. Zusätzlich sind bereits entstandene Kosten (Personal, Subunternehmer, Transport, Fremdmieten) voll zu erstatten.
6. Leistungsumfang / Durchführung
6.1. Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus Angebot und Auftragsbestätigung.
6.2. Änderungen vor Ort werden gesondert berechnet.
6.3. Wartezeiten, Verzögerungen oder Mehraufwand, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, werden zusätzlich berechnet.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt auf eigene Kosten sicher:
• rechtzeitigen Zugang zur Location
• geeignete Stromversorgung
• Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften
• Ansprechpartner vor Ort
Verzögerungen gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers.
8. Haftung des Auftraggebers (entscheidender Punkt)
8.1. Der Auftraggeber haftet uneingeschränkt für:
• Verlust
• Diebstahl
• Beschädigung
• unsachgemäße Nutzung
• Schäden durch Dritte
8.2. Die Haftung erfolgt zum Neuwiederbeschaffungswert.
8.3. Eine Weitergabe der Technik an Dritte ist unzulässig.
9. Versicherung
9.1. Eine Versicherung der Technik ist nicht Bestandteil der Leistung.
9.2. Der Auftraggeber trägt das vollständige Risiko.
10. Haftung des Auftragnehmers
9.1. Die Haftung der Konzertagentur Piekert GmbH ist unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Konzertagentur Piekert GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
9.4. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9.5. Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9.6. Die Haftung für das Verhalten von eingesetzten Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit keine Kardinalpflicht verletzt wurde.
11. Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt (z. B. Wetter, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Dienstleistern):
• entfällt die Leistungspflicht
• bereits erbrachte Leistungen sind vollständig zu vergüten
12. Veranstaltungsverantwortung
12.1 Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für:
• Genehmigungen (GEMA, Behörden etc.)
• Sicherheit der Veranstaltung
• Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
12.2 Der Auftragnehmer ist ausschließlich technischer Dienstleister.
13. Datenschutz (DSGVO)
13.1. Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragsabwicklung.
13.2. Weitergabe erfolgt nur, soweit erforderlich (z. B. Subunternehmer, Logistik).
13.3. Betroffenenrechte:
• Auskunft
• Löschung
• Berichtigung
14. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Salzgitter.
15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
AGB – Künstlervermittlung / Booking (B2B)
Stand 04/2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Künstlervermittlung / Booking (B2B)
Stand 03/2026
Konzertagentur Piekert GmbH, Moränenweg 90, 38228 Salzgitter
Geschäftsführer: Fabian Piekert
Tel.: 05341-2884440
mail@piekert.de
1. Geltungsbereich
1.1. Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2. Sie gelten für alle Verträge über die Vermittlung von Künstlern sowie damit verbundene Leistungen der Konzertagentur Piekert GmbH (nachfolgend „Agentur“).
1.3. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung von Künstlern und/oder die Organisation von Auftritten.
2.2. Die Agentur schuldet keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht:
• den wirtschaftlichen Erfolg der Veranstaltung
• eine bestimmte Besucherzahl
• die Durchführung der Veranstaltung durch Dritte
3. Vertragsstruktur
3.1. Die Agentur kann sowohl als Vermittler von Künstlern als auch als Vertragspartner für die Durchführung von Auftritten oder sonstigen Leistungen auftreten.
3.2. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, kommt der Vertrag über die künstlerische Leistung zwischen der Agentur und dem Auftraggeber zustande.
3.3. In diesem Fall ist die Agentur berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritter, insbesondere der vermittelten Künstler, zu bedienen.
3.4. Sofern die Agentur ausdrücklich und schriftlich nur als Vermittler tätig wird, kommt der Vertrag über den Auftritt direkt zwischen Auftraggeber und Künstler zustande. Die Agentur wird in diesem Fall nicht Vertragspartner der künstlerischen Leistung.
3.5. Der Umfang der Leistungen der Agentur ergibt sich im jeweiligen Einzelfall aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
4. Angebot und Vertragsschluss
4.1. Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
4.2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung der Agentur oder durch beiderseitige Unterzeichnung zustande.
4.3. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
5. Vergütung
5.1. Die Agentur erhält eine Provision oder Vergütung gemäß individueller Vereinbarung.
5.2. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
5.3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
• 50 % bei Auftragserteilung
• 50 % spätestens 14 Tage vor Veranstaltung
5.4. Bei kurzfristigen Buchungen (<14 Tage) ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
5.5. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, vom Vertrag zurückzutreten sowie die weitere Durchführung von Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
6. Stornierung / Rücktritt
6.1. Ein Rücktritt bedarf der Schriftform.
6.2. Im Falle eines Rücktritts durch den Auftraggeber gelten folgende Stornokosten (bezogen auf das vereinbarte Gesamtvolumen):
– bis 12 Monate vor Veranstaltung: 25 %
– bis 6 Monate vor Veranstaltung: 50 %
– bis 3 Monate vor Veranstaltung: 75 %
– ab 30 Tage vor Veranstaltung: 100 %
6.3. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei der Agentur.
6.4. Unabhängig von den vorstehenden Pauschalen sind bereits entstandene Kosten, insbesondere für Künstler, Reisen, Technik, Personal oder Drittleistungen, vollständig vom Auftraggeber zu erstatten.
6.5. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6.6. Die Agentur ist berechtigt, anstelle der vorstehenden Pauschalen den tatsächlich entstandenen Schaden zu berechnen.
7. Künstlerausfall
7.1. Bei Ausfall eines vermittelten oder eingesetzten Künstlers (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) bemüht sich die Agentur um Ersatz.
7.2. Ein Anspruch auf Ersatz besteht nicht.
7.3. Sofern die Agentur als Vertragspartner auftritt, wird die Leistung durch Dritte (insbesondere Künstler) erbracht. Die Agentur haftet nicht für den Ausfall oder die Nichtdurchführung der Leistung, soweit dieser nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Agentur beruht.
7.4. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Anreise von Künstlern, insbesondere bei internationalen Engagements, von externen Faktoren abhängig ist. Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereichs verursacht werden, insbesondere Flugausfälle, Flugverspätungen, Streiks, Einreisebeschränkungen, Sicherheitskontrollen oder sonstige Störungen im Reiseverkehr.
7.5. Der Auftraggeber trägt das Risiko der rechtzeitigen Anreise und Verfügbarkeit des Künstlers.
7.6. Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Agentur vorliegt.
8. Pflichten des Auftraggebers
8.1. Der Auftraggeber ist alleiniger Veranstalter, sofern die Agentur nicht ausdrücklich und schriftlich als Veranstalter oder Mitveranstalter auftritt, und trägt die Verantwortung für die Durchführung der Veranstaltung.
8.2. Der Auftraggeber ist insbesondere verantwortlich für:
– die ordnungsgemäße Planung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung
– die Einholung sämtlicher erforderlicher Genehmigungen und behördlicher Erlaubnisse
– die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, insbesondere aus den Bereichen Veranstaltungsrecht, Lärmschutz, Jugendschutz, Arbeitsschutz und Versammlungsstättenrecht
– die Gewährleistung der Sicherheit der Veranstaltung, einschließlich eines geeigneten Sicherheits- und Ordnungskonzepts
– die Bereitstellung einer geeigneten Infrastruktur, insbesondere Bühne, Stromversorgung, Technik, Zugang, Parkflächen und sanitäre Einrichtungen
– die ordnungsgemäße Betreuung und Durchführung der Künstlerbetreuung (sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart)
8.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche für die Durchführung relevanten Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
8.4. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die vertraglich vereinbarten technischen und organisatorischen Anforderungen (insbesondere Rider) erfüllt werden.
8.5. Der Auftraggeber trägt das wirtschaftliche Risiko der Veranstaltung vollständig, insbesondere im Hinblick auf Besucherzahlen, Witterung, behördliche Auflagen oder sonstige Umstände.
8.6. Der Auftraggeber stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Planung, Durchführung oder dem Besuch der Veranstaltung entstehen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Agentur.
8.7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine ausreichende Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen und auf Verlangen nachzuweisen.
9. Haftung
9.1. Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
9.4. Sofern die Agentur als Vermittler tätig wird, haftet sie nicht für die Leistungserbringung durch den Künstler.
9.5. Sofern die Agentur als Vertragspartner auftritt, wird die Leistung durch Dritte (insbesondere Künstler) erbracht. Eine Haftung für deren Verhalten oder Leistung besteht nur, soweit die Agentur diese vorsätzlich oder grob fahrlässig ausgewählt hat.
9.6. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Höhere Gewalt
10.1. Bei höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Streiks, Krankheit von Künstlern) entfällt die Leistungspflicht der Agentur.
10.2. Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere auch Störungen im internationalen Reiseverkehr (z. B. Flugausfälle, Verspätungen, Streiks oder Einreisebeschränkungen).
10.3. Bereits entstandene Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
11. Zahlungsabsicherung
11.1. Die Agentur ist berechtigt, Leistungen nur gegen Vorkasse zu erbringen.
11.2. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die Agentur berechtigt, Sicherheiten zu verlangen, Leistungen zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen fristlos zu kündigen. Bereits entstandene Kosten sowie vereinbarte Vergütungen sind in diesem Fall vom Auftraggeber zu tragen.
12. Subunternehmer
Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.
13. Datenschutz
13.1. Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
13.2. Soweit erforderlich, werden personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben, die in die Vertragsabwicklung eingebunden sind, insbesondere an Künstler, Subunternehmer, technische Dienstleister oder sonstige Erfüllungsgehilfen.
13.3. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung erfolgt nur, sofern eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder eine entsprechende Einwilligung vorliegt.
13.4. Der Auftraggeber hat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Datenverarbeitung. Zudem bestehen Rechte auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung.
13.5. Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zur Dauer der Speicherung und zu den Betroffenenrechten, sind in der Datenschutzerklärung der Agentur einsehbar.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Salzgitter, soweit gesetzlich zulässig.
15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
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